was nicht, ist nicht sehr klar. Deshalb kann ein Künstler meinen, dass er nicht anfragen muss, während der Rechtsinhaber ganz klar davon ausgeht, er habe ein Mitspracherecht.
Was sind die bizarrsten Fälle, denen sie begegnet sind?
Besonders frech finde ich den Fall der jugoslawischen Band Indira Radic, die von Züri Wests Song «I schänke dir mis Härz» so ziemlich alles ausser die Gesangslinie gesamplet hatte – und dennoch behauptete, die neue Version sei eine Eigenkomposition. Die SUISA hat als Vertreterin der Urheber von Züri West verschiedene Reklamationen bei der jugoslawischen Urheberrechtsgesellschaft angebracht, leider ohne Erfolg: die Gesellschaft betrieb Heimatschutz und behauptete, das Stück sei von ihren Mitgliedern. Als Rechtsinhaber an der Aufnahme müssten zudem Züri West und ihre Plattenfirma das jugoslawische Label anklagen, aber da die Firma auch noch einen Ableger in den USA hat, ist das Ganze sehr kompliziert. Wenn man kein Major ist und nicht über die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten verfügt, dann kann es schon sehr schwierig sein, eine Klage durchzuführen.
Welchen Einfluss hat die Krise der Plattenindustrie auf die Klagelust der Musikkonzerne? Wird mehr oder weniger geklagt als früher?