Sampling
Interview mit Poto Wegener (SUISA)
«Das Sampling verursacht kaum noch juristische Aufregung»
Vor 30 Jahren markierte «Rapper’s Delight» von der Sugarhill Gang aus New York den Einzug der noch jungen Hip-Hop-Musik in den Mainstream. Das Stück basierte auf einer Neuinterpretation des Disco-Klassikers «Good Times» von Chic, zog eine viel berichtete Urheberrechtsklage nach sich und führte die alte Branchendebatte um die Übernahme fremden geistigen Eigentums in ein neues Zeitalter. Seither hat sich stilistisch, juristisch und technologisch viel getan. Hommagen und Zitate gehörten schon immer zum Repertoire der Popmusik, neu hinzu kam das Sampling. Das digitale Herauspicken und Bearbeiten fremder Musikfragmente ist längst vom coolen Gimmick zum gängigen Tool avanciert. 30 Jahre nach «Rapper’s Delight» befragte TheTitle den Rechtsexperten und Buchautoren Poto Wegener von der Schweizer Urheberrechtsgesellschaft SUISA zum juristischen Stand in Sachen musikalischer Zweckentfremdung.
Interview: Nick Joyce