Obwohl alles in mehr oder weniger ruhigen Bahnen zu verlaufen scheint, gibt es ja noch Freiräume. Der Schweizer Markt ist bekanntlich zu klein, als dass nationale Künstler Klagen befürchten müssen.
Das Gesetz gibt zwar vor, was man darf und was man nicht darf, aber wie beim Strassenverkehr fragen sich viele, wie gross das Risiko ist, kalt erwischt zu werden. Wäre das anders, dann würden weniger Leute ein Rotlicht missachten oder auf dem Trottoir parkieren. In der Schweiz kann man generell davon ausgehen, dass die Übernahme eines Musikteils zwar illegal sein mag, aber dass dies einem keine Probleme bereiten wird – sofern man mit seiner Neuproduktion keinen Erfolg hat. Es wird niemand klagen, da es sich nicht lohnt. Dies gilt wohl weltweit, wobei in Amerika – aufgrund der anderen Dimensionen – es sich sogar bei einer mittelerfolgreichen Band lohnt, zu klagen. In der Schweiz gab es noch nie einen Gerichtsfall wegen eines unerlaubt verwendeten Samples – was aber nicht heissen will, dass so etwas ohne Risiko ist. Ist viel Geld im Spiel, so ist eine Klage des Rechtsinhabers möglich.
Wie wird das Sampling unter Musikern gehandhabt? Gilt es inzwischen als Kavaliersdelikt?
Viele Musiker erzählen, dass sie ihre Aufnahmen gerne gratis für Samples
hergeben. Wenn man aber nachhakt und fragt, wie es denn wäre, wenn jemand mit der Übernahme des Fragments viel Geld verdienen würde, wollen die meisten Musiker dafür entschädigt werden. Von einem fehlenden Ethos würde ich aber nicht sprechen, denn die Verhältnisse sind ja nicht so klar, wie wenn man einen Gegenstand klaut. Bei der Musik ist ein Diebstahl oft schwerer festzustellen, etwa wenn jemand eine Melodie abgeändert und mit einem neuen Sound versehen hat.
Manche Künstler tun sich bei dem Prozedere schwer. Bis kurz vor der Veröffentlichung von Massive Attacks drittem Album «Mezzanine» stand nicht fest, ob sie die Rechte zu ihren Isaac-Hayes-Samples kriegen würden.
Mich überrascht es, dass eine Band von ihrer Grösse sich in eine derartige Zwangslage bringen lässt. Sinnvoll wäre es doch, rechtzeitig anzufragen und seine Karten offen zu legen. Alles andere ist Verhandlungssache und möglicherweise ist die Sample-Nutzung auch für den Rechtsinhaber interessant. So hätte Madonna sicher ein anderes Sample für «Hung Up» genommen, wenn ABBA für «Gimme Gimme Gimme» nicht ihr Einverständnis gegeben hätten. Verschleppt man aber die Anfrage, dann bestimmt die andere Partei den Tarif. Aber wie gesagt, die Trennlinie zwischen dem was zulässig ist und