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das kulturelle überformat
Nr. 24 / 12. Mai 2009
#Sampling: Interview mit Poto Wegener (SUISA)
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musik
Sampling: Interview mit Poto Wegener (SUISA)

Herr Wegener, signalisiert der Anbruch des Hip-Hop-Zeitalters einen Wendepunkt in der Geschichte des Urheberrechts?
 
Ich glaube nicht, dass es direkt mit dem Hip-Hop zusammenhängt, dass Sampling heute gang und gäbe ist. Eher war es die Technik, die diesen Musikstil ermöglicht hat. 1979 kam zwar der erste Sampler heraus, aber der war so teuer, dass sich niemand aus dem Hip-Hop-Bereich den hätte leisten können. Ich würde eher sagen, dass der technische Fortschritt das Klauen – oder weniger wertend formuliert – das Übernehmen von fremder Musik, erleichtert hat. Die Geschichte der Musik ist ja auch die Geschichte der Technologie – und die des Übernehmens. Dank Sampling konnte man zum ersten Mal nicht nur imitieren, also nachspielen, man konnte gleich das Original übernehmen.

In den 1980er-Jahren las man immer wieder von Gerichtsfällen, bei denen es um Sampling ging, heute hat die Plattenindustrie ganz andere Sorgen. Ist Sampling überhaupt noch ein heisses Thema?

 
Das Sampling verursacht kaum noch juristische Aufregung, aber spannend ist der Bereich weiterhin. Sampling ist nämlich ein Element der Digitaltechnik. Und diese Technik ist verantwortlich für den CD-Boom, die aktuellen File-Sharing-Probleme, und eben die

Möglichkeit des Sampling: Es hängt also alles mit Nullen und Einsen zusammen. Insgesamt kann gesagt werden, dass Sampling der Musikindustrie wenige Probleme verursacht. Auf der anderen Seite gibt es aber nur wenige Vertreter, für welche Sampling lukrativ ist. Beispielsweise die Plattenfirma und der Verlag von George Clintons Parliament und Funkadelic. Die verkaufen kaum noch Platten, aber mit Samples verdienen sie immer noch gutes Geld.
 
Zurzeit laufen ja Bestrebungen, das Urheberrecht europaweit zu harmonisieren. Bringt das Vor- oder Nachteile für den Umgang mit Samples?
 
Das Sampling ist bei den Revisionen der Urheberrechtsgesetze eigentlich kein Thema. Man kann nämlich sagen, dass eine internationale Harmonisierung schon stattgefunden hat. Nach Schweizer Urheberrecht ist ein musikalisches Werk als Ganzes geschützt, und unter gewissen Voraussetzungen auch dessen Teile. In Deutschland und Frankreich ist die Situation gleich. Problematisch ist aber, wie sonst auch im Recht, wie man die anwendbaren Bestimmungen interpretiert. Im Fall Kraftwerk vs. Moses Pelham gab es jüngst einen Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofs, der gewisse Fragen für Deutschland neu geregelt hat.